Pflege von A bis Z: Die wichtigsten Begriffe
Lexikon
Wer mit dem Thema Pflege in Berührung kommt, begegnet schnell einer Vielzahl an Fachbegriffen und Abkürzungen. Dieses Pflege-Lexikon hilft dabei, den Überblick zu behalten und die wichtigsten Begriffe rund um Betreuung, Pflege und Unterstützung im Alltag zu verstehen.
Außerklinische Intensivpflege
Diese Pflegeform ermöglicht schwer kranken Menschen mit intensivem medizinischem Bedarf ein Leben außerhalb des Krankenhauses – etwa zu Hause oder in einer Wohngruppe. Die Betreuung erfolgt durch Fachpersonal mit engem Personalschlüssel.
Eigenanteil
Der Eigenanteil ist der Teil der Pflegekosten, den Pflegebedürftige selbst zahlen müssen – zum Beispiel, wenn Leistungen über die gesetzlich erstatteten Beträge hinausgehen. In der ambulanten oder 24-Stunden-Pflege kann dieser oft selbst gesteuert werden, da Betroffene flexibel entscheiden, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen.
Entlastungsbeitrag
Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die zu Hause versorgt werden, erhalten monatlich 125 € zusätzlich zur regulären Unterstützung. Damit können z. B. Alltagshilfen, Fahrdienste oder Betreuungsangebote finanziert werden.
Kombinationsleistungen
Wer in häuslicher Pflege lebt, kann Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Wird das Sachleistungsbudget nicht voll ausgeschöpft (z. B. durch einen Pflegedienst), kann anteilig Pflegegeld ausgezahlt werden.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Dazu zählen alle pflegerischen Hilfen rund um Körperpflege, Ernährung und Bewegung – etwa Waschen, Anziehen oder Hilfe beim Essen. Diese Leistungen sind zentraler Bestandteil der 24-Stunden-Pflege und sichern die tägliche Grundversorgung.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege bedeutet: vorübergehende Betreuung in einem Pflegeheim, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn Angehörige ausfallen.
Medizinischer Dienst (MD)
Der MD begutachtet im Auftrag der Pflegekassen, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. Die Begutachtung findet meist im häuslichen Umfeld statt.
Pflegegeld
Pflegegeld erhalten Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause von Angehörigen oder selbst gewählten Pflegekräften versorgt werden. Es wird monatlich ausgezahlt und kann flexibel verwendet werden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
Pflegegrad
Der Pflegegrad gibt an, wie stark jemand auf Hilfe im Alltag angewiesen ist. Es gibt fünf Pflegegrade – je höher der Grad, desto größer der Unterstützungsbedarf und desto höher die Leistungen der Pflegeversicherung.
Was genau ist ein Pflegegrad? Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Stufen – und wie wird eigentlich entschieden, wer welchen Grad bekommt? In unserem Ratgeber findest Du verständliche Antworten auf diese Fragen. Hier geht’s zum Ratgeber.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die den Alltag Pflegebedürftiger erleichtern, z. B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine monatliche Pauschale, um diese zu finanzieren.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind professionelle Pflegeleistungen wie Körperpflege, Hilfe im Haushalt oder Betreuung, die von ambulanten Diensten erbracht werden. Versicherte mit Pflegegrad 2 bis 5 können diese Leistungen monatlich bis zu einem festgelegten Höchstbetrag nutzen.
Tagespflege
Tagespflege bietet Pflegebedürftigen tagsüber Betreuung und pflegerische Versorgung außerhalb der eigenen Wohnung. Sie ist besonders geeignet zur Entlastung pflegender Angehöriger und wird von der Pflegekasse finanziell unterstützt.
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege springt ein, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt – etwa wegen Krankheit oder Urlaub. Für bis zu sechs Wochen im Jahr übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person, wer im Notfall Entscheidungen für sie treffen darf – z. B. zu medizinischer Behandlung, Finanzen oder Wohnsituation. Die Vollmacht tritt erst in Kraft, wenn der Betroffene selbst nicht mehr entscheiden kann.
Wundmanagement
Wundmanagement umfasst die fachgerechte Versorgung chronischer oder schwer heilender Wunden. Es berücksichtigt neben der medizinischen Behandlung auch das Umfeld und die aktive Einbindung des Patienten in den Heilungsprozess.

